Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ankerpunkt – Deine Wohlfühloase
Stand: 07.02.2026
Vermieter/Anbieter:
Ankerpunkt – Deine Wohlfühloase, Gina Schwarz
Leineweberplatz 10, 47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0157 855 688 73 | E-Mail: info@ankerpunkt-nv.de
Inhalt
1) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
2) Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3) Vertragsschluss / Buchungsanfrage
4) Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
5) Übergabe, Nutzung, Hausordnung
6) Rücktritt/Stornierung und Umbuchung
7) Widerrufsrecht
8) Haftung
9) Datenschutz
10) Anwendbares Recht
11) Gerichtsstand
12) Verbraucherstreitbeilegung
1) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Räumen (stunden- oder tageweise) sowie ggf. damit verbundene Nebenleistungen (z.B. Nutzung von Ausstattung, Technik, Lehrküche, Mobiliar, Reinigung) zwischen der Ankerpunkt – Deine Wohlfühloase, Gina Schwarz (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Die maßgeblichen Angaben zum Vermieter (Anschrift, Vertretungsberechtigte, Kontakt, Registerangaben) ergeben sich aus dem Impressum der Website sowie aus dem jeweiligen Angebot/der Buchungsbestätigung.
2) Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Räume für den vereinbarten Zeitraum und Zweck. Umfang, Ausstattung und Nebenleistungen ergeben sich aus Angebot und Buchungsbestätigung.
2.2 Der Mieter ist für die Planung, Organisation und Durchführung seiner Veranstaltung sowie für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verantwortlich (z.B. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz, ggf. GEMA/GVL, Genehmigungen).
2.3 Der Vermieter ist nicht Veranstalter der Veranstaltung des Mieters. Ein Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Veranstaltungsteilnehmern des Mieters wird nicht begründet.
3) Vertragsschluss / Buchungsanfrage
3.1 Anfragen des Mieters (z.B. über Online-Formular, E-Mail oder telefonisch) sind unverbindlich. Der Vermieter kann Anfragen nach Verfügbarkeit prüfen und dem Mieter ein Angebot unterbreiten.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn (a) der Vermieter die Buchung in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt oder (b) der Mieter ein Angebot des Vermieters in Textform annimmt, oder (c) der Vermieter die Leistung erbringt. Maßgeblich ist die jeweils erste dieser Handlungen.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der geplante Nutzungszweck mit den Vorgaben des Hauses nicht vereinbar ist.
4) Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Sofern Umsatzsteuer anfällt und ausgewiesen wird, sind die Preise Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei abweichender steuerlicher Behandlung (z.B. Kleinunternehmerregelung) wird dies in der Rechnung/Preisangabe kenntlich gemacht. Etwaige Zusatzkosten (z.B. Endreinigung, Sonderaufbau, Technik, Mehrstunden, Verbrauchsmaterial) werden – sofern nicht ausdrücklich enthalten – gesondert ausgewiesen.
4.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Beginn der Nutzung, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Der Vermieter kann eine angemessene Kaution/Sicherheitsleistung verlangen (z.B. für Schlüssel/Chip, Inventar, Sonderausstattung). Höhe und Fälligkeit werden im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegt. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe/Abnahme und unter Verrechnung offener Forderungen zurückerstattet.
4.4 Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder die Überlassung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.
5) Übergabe, Nutzung, Hausordnung
5.1 Übergabe und Rückgabe: Die Räume werden – sofern vereinbart – anhand eines Übergabe-/Rückgabeprotokolls übergeben und abgenommen. Festgestellte Schäden oder Fehlbestände sind im Protokoll zu dokumentieren.
5.2 Nutzungszweck und Sorgfalt: Der Mieter darf die Räume ausschließlich für den vereinbarten Zweck nutzen. Änderungen (z.B. Art der Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Einsatz von Gefahrenquellen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
5.3 Hausordnung: Das Rauchen ist in Innenräumen untersagt. Offenes Feuer, Pyrotechnik sowie sonstige erhebliche Gefahrenquellen sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Lärm ist auf ein zumutbares Maß zu beschränken; Ruhezeiten und behördliche Vorgaben sind einzuhalten. Einzelheiten sind in einer separaten Hausordnung festgelegt.
5.4 Maximalbelegung und Sicherheit: Vorgaben zur Maximalbelegung, Fluchtwegen und Brandschutz sind strikt einzuhalten. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
5.5 Reinigung und Rückgabezustand: Die Räume sind spätestens zum vereinbarten Nutzungsende im ordentlichen Zustand zurückzugeben. Erforderliche Sonderreinigungen (z.B. starke Verschmutzung, unsachgemäße Entsorgung) kann der Vermieter dem Mieter zu marktüblichen Kosten in Rechnung stellen.
5.6 Schlüssel/Chip: Der Mieter haftet für überlassene Schlüssel/Chips. Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Notwendige Sperrungen oder Austauschmaßnahmen (insbesondere bei Schließanlagen) können dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
5.7 Untervermietung/Weitergabe: Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform nicht gestattet.
5.8 Aufzeichnungen/Medien: Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in den Räumen sind nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig und dürfen Rechte Dritter (z.B. Teilnehmer, Urheberrechte) nicht verletzen. Der Mieter stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen vorliegen.
6) Rücktritt/Stornierung und Umbuchung
6.1 Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblich für Fristen ist der Zugang beim Vermieter.
6.2 Bei Rücktritt/Stornierung durch den Mieter kann der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Pauschalen richten sich nach dem zeitlichen Abstand zum Nutzungsbeginn und betragen (bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis, ohne variablen Kostenanteil, der nachweislich nicht anfällt):
– bis 60 Werktage vor Nutzungsbeginn: kostenfrei
– 59 bis 30 Werktage vor Nutzungsbeginn: 25 %
– 29 bis 16 Werktage vor Nutzungsbeginn: 50 %
– 15 bis 7 Werktage vor Nutzungsbeginn: 75 %
– ab 6 Werktage vor Nutzungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit es dem Vermieter gelingt, die Räume anderweitig zu vermieten, wird eine Doppelberechnung vermieden.
6.3 Rücktritt durch den Vermieter: Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken oder wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt (z.B. Zahlungsverzug, unzulässiger Nutzungszweck). Im Fall des Rücktritts werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7) Widerrufsrecht
7.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
7.2 Bei Verträgen, die für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Ausnahmen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein (z.B. nach § 312g Abs. 2 BGB, je nach Vertragsart und Ausgestaltung).
7.3 Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung in Textform.
8) Haftung
8.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Räumen, Inventar und Ausstattung, die er, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Teilnehmer oder sonstige Dritte verursachen, die sich auf Veranlassung des Mieters in den Räumen aufhalten. Der Mieter wird dem Vermieter Schäden unverzüglich anzeigen.
8.4 Der Mieter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung eine geeignete Haftpflichtversicherung vorzuhalten, soweit dies nach Art und Umfang der Nutzung angemessen ist.
9) Datenschutz
9.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
9.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.
10) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entgegenstehen.
11) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter bleibt berechtigt, den Mieter an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
12) Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS/ODR) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
12.2 Der Vermieter ist – soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben – nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im Einzelfall können sich Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ergeben.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
